Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband ( DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienwohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Reglungen.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptiere Ferienwohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
a) Der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Sie erhalten bei Stornierung Ihrer Ferienwohnung die Endreinigungspauschale zurück.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung mit Frühstück 20%, mit Halbpension 30%, mit Vollpension 40 % des Pensionspreises.
4. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages zu bezahlen.
5. Wenn die Ferienwohnung, nach Stornierung, gleichwertig weitervermietet werden kann, erheben wir nur eine Bearbeitungsgebühr von 60,00€.
6. Bei Verlust des Ferienwohnungsschlüssels sowie der Fernbedienung für das Hoftor, erheben wir eine Entschädigungspauschale von 50,00€.
7. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.